Haushaltsanträge der FREIEN WÄHLER zum Kreishaushalt 2015

Haushaltsanträge der Freien Wähler zum Kreishaushalt 2015

Antrag Nr. 1

Kreisumlage/Zuführung an Eigenbetrieb „Klinikbetriebe“

  1. Die Freien Wähler beantragen die Kreisumlage auf 38,8 % Punkte festzusetzen.
  2. Der Ansatz für Grunderwerbssteuer ist auf 22 Mio. € zu erhöhen.
  3. An den Eigenbetrieb Klinikbetriebe ist aus dem Haushaltsüberschuss ein Betrag in Höhe von 4.000.000 € zuzuführen. Entstehen im Laufe des Jahres weitere Überschüsse sind diese ebenfalls dem Eigenbetrieb zu übertragen.
  4. Der Haushaltsausgleich erfolgt entsprechend der nachfolgenden Begründung.

Begründung:
Die Kreisumlage sinkt im Jahr 2015 zwar von 196,1 Mio. € auf 182,6 Mio. €. Durch die Wechselwirkungen des Finanzausgleiches wird dieses Defizit jedoch mehr als ausgeglichen. Auf der Einnahmeseite ergibt sich ein Nettoplus in Höhe von gut 3 Mio. €.
Das Haushaltsjahr 2013 schließt mit einem Überschuss von rund 3 Mio. €. Zudem erwarten wir, dies wurde von der Verwaltung bestätigt, im Haushaltsjahr 2014 einen weiteren Überschuss in Höhe von mehr als 3 Mio. €. Wir rechnen in der nachfolgenden Aufstellung aber nur mit 3 Mio. € – obwohl dieser Betrag wohl zu niedrig ist.

Daraus ergeben sich folgende Veränderungen:
Reduzierung Kreisumlage auf 38,8 % -5.500.000 €
Gegenfinanzierung:

  1. Der im Straßen-/Radwegetat geplante Radweg in Ehningen mit einem Nettokostenaufwand für den Landkreis Böblingen in Höhe von + 300.000 € ist zu verschieben.
  2. Der Landkreis wird durch geringere Verkehrsumlagen in etwa in Höhe von + 700.000 € entlastet.
  3. Das Gebäudeunterhaltungsprogramm für die verschiedenen Kreisgebäude wird gestreckt und auf weitere Jahre verteilt  + 1.000.000 €
  4. Der geplante Betrag für die Schulsozialarbeit entfällt + 600.000 €
  5. Der Haushaltsantrag Tourismusförderung wird gekürzt + 100.000 €
  6. Der Personaletat wird ebenfalls gekürzt + 100.000 €

Zwischensumme: / verbleibendes Minus: 2.700.000 €
Verbesserte Einnahmen:
7. Erhöhung Haushaltsansatz Grunderwerbsteuer 2.000.000 €
8. Ergebnisverbesserung 2013 3.000.000 €
9. Ergebnisverbesserung 2014 mindestens 3.000.000 €
10. Erwartete verbesserte Flüchtlingshilfe 1.000.000 €
11. Erhöhung Baugenehmigungsgebühr 300.000  €
Zwischensumme mit Einnahmen: + 6.600.000 €
Davon gehen ab:
Zusätzliche Ausgaben aus den nachfolgenden Anträgen der Freien Wähler:
12. Förderung auswärtiger Schüler an Gemeinschaftsschulen – 30.000 €
13. Stützung der Freien Träger Jugendhilfe 100.000 €
14. Fahrzeugpflege DRK 10.000 €
15. Zuführung Eigenbetrieb Kliniken – 4.000.000 €
Verbleibende Deckungsreserve:  + 2.460.000 €
 
Angesichts dieser Deckungsvorschläge könnte die Kreisumlage deshalb auch noch deutlich tiefer festgesetzt werden. Wir schlagen aber vor, einen verbleibenden Überschuss ebenfalls dem Eigenbetrieb Klinikgebäude zuzuführen.
Die Erhöhung der Grunderwerbsteuer auf 22 Mio. € ist angesichts der aktuellen Immobilientätigkeit im Landkreis und der zu erwartenden Ergebnisse 2014 mehr als gerechtfertigt. Die Kassenlage des Landkreises ist hervorragend. Es ergibt sich deshalb keinerlei Grund die Kreisumlage zu erhöhen, im Gegenteil sie muss gesenkt werden.

Antrag Nr. 2
Förderung auswärtiger Schüler/Gemeinschaftsschule/Schulsozialarbeit
Die Freien Wähler beantragen, den Betrag für das Impulsprogramm Schulsozialarbeit in Höhe von 600.000 €, im Haushalt Seite 169, Haushaltsstelle 43180620, zu streichen.
Damit die Schulsozialarbeit auch an Standorten mit Gemeinschaftsschulen erleichtert wird, wird beantragt, einen Betrag in der Höhe auszuweisen, wie er erforderlich ist um einen Zuschuss für auswärtige Schüler ab Klasse 5 an Gemeinschaftsschulen die aus dem Kreis Böblingen kommen, in gleicher Höhe wie für die Realschulen, ausbezahlen zu können, aufzunehmen. Nach unseren Annahmen ca. 300 x 92 € ~ ca. 30.000 €.

Begründung:
Das Impulsprogramm Schulsozialarbeit ist ausgelaufen. Die Städte und Gemeinden des Kreises Böblingen haben sich eindeutig dafür ausgesprochen und erklärt, dass die Schulsozialarbeit nicht gekürzt werden wird. Diese Ausgabe wird zukünftig in eigener Regie finanziert.
Der Kreiszuschuss für auswärtige Schüler an zentralen Schulstandorten ermöglicht es den Schulträgern unter anderem, an solchen Schulen auch Schulsozialarbeit anzubieten. Bislang ausgenommen sind die Gemeinschaftsschulen.
Es wird deshalb beantragt, Schülerinnen und Schüler an Gemeinschaftsschulen, die aus dem Kreis Böblingen kommen, in die Förderung einzubeziehen.
Die absolute Zahl der Schüler an Gemeinschaftsschulen beträgt derzeit ca. 317 Schüler. Je Kopf wird für Realschüler ein Betrag in Höhe von 92 €/Jahr ausbezahlt. Deshalb ist eine Gesamtsumme in Höhe von 30.000 € im Haushalt aufzunehmen.
Die Gegenfinanzierung kann, siehe Haushaltsantrag Nr. 1 problemlos im Haushalt dargestellt werden.

Antrag Nr. 3
Krankenhausfinanzierung – Entwicklung der Defizite
Die Freien Wähler beantragen, dass Erfahrungswerte von anderen Standorten (Villingen-Schwenningen und Rems-Murr) erkundet und geprüft werden.
Es ist zu klären, in welcher Form sich die Umsetzung des medizinischen Konzeptes im Landkreis Böblingen angesichts der sich laufend veränderten Kliniklandschaft auf die zukünftige Kostenentwicklung auswirken wird.

Begründung:
Die grundlegenden Entscheidungen zum Klinikneubau in Böblingen/Sindelfingen stehen unmittelbar bevor. Es kommt allerdings auf die Förderung des Landes an.
Die Freien Wähler befürworten die Zusammenlegung der Krankenhausstandorte Böblingen/Sindelfingen, wenn klar erkennbar wird, dass dadurch eine weitgehende Kostendeckung im Krankenhausbetrieb erreicht werden kann.
Um dies beurteilen und prüfen zu können, ist ein Abgleich mit anderen Standorten und gegebenenfalls die Fortschreibung der Prognosen notwendig. Dies sollte spätestens bis zum Zeitpunkt einer Bauentscheidung erfolgen.

Antrag Nr. 4
EDV- Kosten IUK und Service
In der Haushaltsstelle 42720000 sind Aufwendungen für die EDV aufgeführt. Im Jahr 2015 insgesamt 2.451.750 €. Im Vorjahr waren dies 606.900 €. Auf Seite 161 sind diese EDV-Kosten kurz erläutert. Es ist jedoch nicht dargestellt, um welche zusätzlichen EDV-Projekte es sich handelt. Wir beantragen die EDV-Projekte ausführlich zu erläutern und im VFA vor der Umsetzung zu berichten bzw. zu beschließen.

Begründung:
Ein Anstieg der EDV-Kosten um rund 1,85 Mio. € ist sehr beachtlich. Hier ist eine detaillierte Begründung und Auflistung der Kosten erforderlich. Ein detaillierter Bericht ist aus unserer Sicht notwendig. Gegebenenfalls auch ein Beschlussfassung im Ausschuss.

Antrag Nr. 5
Bushaltestelle K 1063 Einmündung Lehenweiler
Wir beantragen, dass an der K 1063/K 1003/Zufahrt Lehenweiler ein sicherer Bushalt geschaffen wird. Eine kommunale Beteiligung ist zu prüfen, Lösungsvorschläge sind im Ausschuss zu beraten.

Begründung:
Schülerinnen und Schüler aus Lehenweiler müssen an der Kreisstraße zwischen Aidlingen und Grafenau die Schulbusse besteigen. Am Haltepunkt ist die Querung der Kreisstraße notwendig, der Haltepunkt ist damit sehr unsicher. Hier sind Ausbaumaßnahmen notwendig. Die notwendigen Mittel sind im Haushalt (siehe Deckung durch Kürzungsvorschläge in anderen Punkten) aufzunehmen.
Eine kommunale Beteiligung entsprechend dem Kreisstraßenausbauprogramm ist zu prüfen. Die Mehrausgaben können – siehe Antrag 1  durch Kürzungen an anderer Stelle gedeckt werden.

Antrag Nr. 6
Bericht zu Reinigungsleistungen die in Kreiseinrichtungen erbracht werden
Wir beantragen, dass der Kreis einen detaillierten Bericht zur Vergabe von Reinigungsleistungen vorlegt. Es ist zu prüfen, ob diese Reinigungsleistungen, zumindest teilweise, auch über die Service GmbH des Klinikverbunds abgewickelt werden könnte.

Begründung:
Reinigungsleistungen werden seit Jahren an Dienstleistungsfirmen vergeben. Erfolgt eine regelmäßige Ausschreibung ? Zahlen die beauftragten Unternehmen Mindestlöhne ? Stimmt die Qualität der Reinigungsleistungen ?
Wurde geprüft, ob die Service GmbH des Klinikverbundes die Leistung ebenfalls erbringen könnte ? Zu diesen Fragen erbitten wir eine Antwort.

Antrag Nr. 7
Entwicklung der Schülerzahlen an den verschiedenen Kreisschulen/Inklusion
1.   Die Zahl der Schülerinnen und Schüler an Kreisschulen geht zukünftig zurück. Welche Konsequenzen werden daraus in der Schulverwaltung gezogen ? Wir bitten um einen Bericht und die Erstellung eines Schulentwicklungsplanes.
2.   Die Inklusion von behinderten Schülerinnen und Schülern an allgemeinbildenden Kreisschulen ist aus unserer Sicht notwendig. Wie beteiligt sich das Land z.B. auch spezielle Kostenzuschüsse an den Kosten.

Begründung:
Im mittelfristigen Investitionsprogramm sind erhebliche Kosten für die Schulen und deren Unterhaltung dargestellt. Hierzu werden wir noch einen gesonderten Antrag stellen. Die gesamte Weiterentwicklung der Kreisschulen hängt auch von der Entwicklung der Schülerzahlen ab. Dazu ist ein detaillierter Bericht im Fachausschuss vorzulegen.
Die Inklusion von behinderten Schülern an allgemeinbildenden Kreisschulen ist notwendig. Gibt es vom Land, das für die Bildung und Aufgabenerledigung verantwortlich ist Kostenzuschüsse bzw. welche Kosten entstehen ?

Antrag Nr. 8
Budget Gebäudeunterhaltung/Kreiseigene Gebäude
Wir beantragen:
1. Für die Gebäudeunterhaltung (Anlage 12 im Haushalt) sind zahlreiche
Sanierungsvorhaben eingestellt. Wir beantragen diese Sanierungsmittel
zeitlich zu strecken und zwar im Zeitraum bis zum Jahr 2022. Dadurch ergibt
sich eine Entlastung des Etas von jährlich ca. 1-2 Mio. €.
2. Es ist eine Prioritätenliste aufzustellen. Darin ist die Notwendigkeit einzelner Maßnahmen zu gewichten und zu begründen.
3. Maßnahmen, die im jeweiligen Haushaltsjahr geplant werden, sind auch
entsprechend zeitnah umzusetzen.

Begründung:
In den Vorjahren mussten vielfach Rückstellungen für unterlassene Instanthaltungen gebildet werden, weil die Verwaltung bzw. die Gebäudewirtschaft aus Kapazitätsgründen den Umfang der geplanten Maßnahmen nicht durchführen konnte.
Das in der Anlage 12 ausgewiesene Programm ist sehr anspruchsvoll und sollte auf einen realisierbaren Umfang reduziert werden. Es ist deshalb notwendig, die Unterhaltungsmaßnahmen zeitlich zu strecken. Damit wird der Haushalt 2015 entlastet.
Die einzelnen Maßnahmen sind in eine Prioritätenliste aufzunehmen. Darin ist die Notwendigkeit der Maßnahmen im Einzelnen zu begründen und entsprechend einer Gewichtung dann eine Reihenfolge festzulegen. Der Haushaltsansatz 2015 kann um den Betrag von mindestens 1 Mio. € gekürzt werden (siehe Antrag 1). Im Ausschuss ist ein detaillierter Bericht, spätestens Mitte des Jahres, vorzulegen.

Antrag Nr. 9
Tourismusförderung im Landkreis/Heimattage Baden-Württemberg
Auf Seite 279 ist ausgeführt, dass 2015 ein mögliches Bewerbungsverfahren für die Heimattage Baden-Württemberg geprüft werden soll. Wir beantragen, diese Planungen zu unterlassen, ebenso die Planung für eine Regionalmesse. Der Haushaltsansatz für die Tourismusförderung ist um 100.000 € zu kürzen.

Begründung:
Die Durchführung und Organisation von Heimattagen ist eine Sache der Städte und Gemeinden. Falls Interesse von Kreisgemeinden besteht, können diese gemeinsam einen Antrag vorbereiten und organisieren. Die Regionalmesse kam schon 2014 mangels Interesse nicht zu Stande. Eine Notwendigkeit ist nicht erkennbar. Es handelt sich um keine Kreisaufgaben. Der Haushaltsansatz wird generell von Jahr zu Jahr erhöht. Wir schlagen daher eine Kürzung um 100.000 € vor.

Antrag Nr. 10
Personalentwicklung
Die Freien Wähler beantragen, dass im Personalhaushalt (pauschal) ein Betrag in Höhe von 100.000  € eingespart wird.

Begründung:
Bedingt durch die notwendigen Freistellungen für den Personalrat sind 2,8 zusätzliche Personalstellen im Haushalt eingeplant. Die Freistellungen betreffen teilweise Fachkräfte, die nicht einfach kompensiert werden können. Dies anerkennen wir.
Der VFA hat in den Vorjahren beschlossen, dass entsprechende Freistellungen an anderer Stelle im Personaletat eingespart werden müssen. Die Kreisverwaltung geht von Gesamtkosten in Höhe von 180.000 € für Freistellungen aus, die im Haushalt komplett finanziert wurden. Wir beantragen, diese Personalkostensteigerung um 100.000 € zu reduzieren und nur 80.000 € zusätzlich für diesen Zweck auszuweisen. Dadurch kann eine Stelle im Wasserwirtschaftsamt (Ingenieurstelle) neu besetzt werden. Die anderen Freistellungen sind durch Einsparungen auszugleichen. Laut Gesetzesbegründung des Landes sollen diese zusätzlichen Stellen aus dem jeweiligen Personalbestand ohne zusätzliche Kosten erbracht werden können. Dies ist laut Kreisverwaltung nicht der Fall. Ggf. müsste beim Land; (Konnexität) – ein Ausgleich eingefordert werden.

Antrag Nr. 11
DRK Fahrzeugunterhaltung
Der Kreisverband des DRK hat für die Fahrzeugunterhaltung einen jährlichen Zuschuss in Höhe von 10.000 € beantragt. Wir beantragen, diese Mittel im Haushalt bereit zu stellen.

Begründung:
Auf den Antrag des DRK wird verwiesen. Deckungsvorschlag siehe vorgeschlagene Kürzungen.

Antrag Nr. 12
Radweg Ehningen
Auf Seite 401 Anlage 6 b ist der Ausbau des Radweges in Ehningen mit Gesamtkosten von 600.000 € ausgewiesen.
Wir beantragen, diese Maßnahme zurückzustellen und kostengünstigere Alternativen zu untersuchen, die sicherlich machbar sind. Vor einer Umsetzung ist auch das Kreisweite Konzept in der Arbeitsgruppe Radverkehr vorzulegen und zu beraten.
Bis zur Vorlage entsprechender Alternativplanungen ist eine Entscheidung über diesen Radweg zurückzustellen.

Begründung:
Der Radweg entlang der K 1077 funktioniert bereits ohne Ausbau. In Ehningen müssen nur kurze Strecken über kaum befahrene Ortsstraßen genutzt werden. Ein Ausbau mit einem Aufwand von 600.000 € ist nicht erforderlich. Selbst wenn man den voraussichtlichen Zuschuss des Landes dagegen rechnet, ist diese Maßnahme so nicht sinnvoll. Deshalb sind kostengünstige Alternativen zu untersuchen und die Maßnahme ist zurückzustellen bis das kreisweite Konzept erarbeitet wurde.

Antrag Nr. 13
Finanzierung der freien Träger der Jugendhilfe
1. Der Kreis prüft in welcher Form er die freien Träger der Jugendhilfe, die derzeit unter erheblichen finanziellen Problemen durch die veränderte Vergabepraxis des Kreises leiden, finanziell stützen kann. Ein detaillierter Bericht ist zur Beratung vorzulegen.
2. Im Haushalt sind 100.000 € einzustellen
3. Es ist zu prüfen, ob ein teilweiser Ausgleich durch Aufträge im Bereich
Flüchtlingsbetreuung erfolgen kann.

Begründung:
Die freien Träger der Jugendhilfe im Landkreis haben in der Vergangenheit bei der Erbringung ambulanter, erzieherischer Hilfen hervorragende Leistungen erbracht. Die tariflichen Kosten für das Personal dieser Träger sind deutlich gestiegen. Der Kreis hat seine Leistungen jedoch weit überdurchschnittlich gekürzt. So hat der Verein für Jugendhilfe Umsatzeinbußen in der Größenordnung von ca. 300.000 €/Jahr, die Stiftung Jugendhilfe erhält ca. 25.000 € weniger wie im Vorjahr, der Sozial-therapeutische Verein hat bereits Personal abgebaut und er erhält ca. 47.300 € weniger wie in 2014. Das Waldhaus erhält ca. 40.000 € weniger wie in 2014. All diese Träger der Jugendhilfe haben bislang keine Überschüsse erwirtschaftet und sind derzeit mit diesen Einnahmerückgängen in eine sehr schwierige Situation gelangt. Aus Sicht der Freien Wähler ist sicherzustellen, dass die hochwertigen Leistungen der Freien Träger erhalten bleiben und geprüft wird, in welcher Form der Kreis sich durch Auftragsvergabe bzw. sachgerechte Vergütung sicherstellen kann, dass die Träger auch in Zukunft ihre Leistungen erbringen können.
Im Haushalt sind 100.000 € einzustellen. Die Deckung ist gesichert – siehe Antrag 1.
Für die Flüchtlingsbetreuung sollen weitere Personalstellen geschaffen werden. Diese Leistungen können auch durch die freien Träger erbracht werden, da sie in diesem Bereich eine hohe Kompetenz nachweisen können.

Antrag Nr. 14
Erddeponievolumen im Landkreis
Wir beantragen, zu prüfen, ob im Bereich der Deponie Rübenloch in Leonberg östlich der Kreisstraße und südlich der Erschließungsstraße unbelastetes Erdmaterial eingebaut/aufgefüllt werden kann. Dadurch könnte das Deponievolumen im Landkreis deutlich erhöht werden.

Begründung:
Nach wie vor gibt es im Landkreis ein viel zu geringes Erddeponievolumen. Es ist erfreulich, dass die Anlieferungsmenge für Einzelbauvorhaben geringfügig erhöht wird, dennoch muss der Landkreis Sorge dafür tragen, dass das Deponievolumen auch im  Nordkreis möglichst wohnortsnah erhöht wird.
Die Mülldeponie in Leonberg soll abgedichtet und saniert werden. Es ist eine Abdeckung mit einer ca. 3m dicken Erdschicht geplant. Eine höhere Überfüllung der Deponie prüfenswert. Östlich der Kreisstraße und südlich der Erschließungsstraße kann eine Auffüllung mit unbelastetem Material geprüft werden.
Wir bitten, eine entsprechende Untersuchung durchzuführen und zu klären, ob dort das Deponievolumen durch eine Erhöhung der Überdeckung, und Ausweitung der Fläche erreichbar werden könnte. Zu klären ist in diesem Zusammenhang auch das mögliche Volumen.
Eine Auffüllung östlich der Kreisstraße und südlich der Erschließungsstraße hätte den Vorteil, dass die vorhandenen Betriebseinrichtungen genutzt werden können. Eine Prüfung der Machbarkeit, auch unter ökologischen Gesichtspunkten ist notwendig.

Wilfried Dölker
17.11.2014