Stellungnahme zum Tagesordnungspunkt

„Krankenhaus-Strukturreform / HWP-Gutachten“
Kreistagssitzung 10. März 2003

Sehr geehrter Herr Landrat,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
sehr geehrte Damen und Herren,

der vorliegende Beschlussantrag zum Krankenhaus-Strukturgutachten und zur Fusion der Krankenhäuser Böblingen und Sindelfingen zeigt, dass Sie Herr Landrat, sich in dieser schwierigen Materie um des Erfolges willen sehr intensiv für ein positives Ergebnis eingesetzt haben.

Allerdings wird auch deutlich, dass der Kreis, bei einer Zustimmung zur heutigen Beschlussvorlage, der Stadt Sindelfingen sehr weit entgegenkommt und um der Sache willen einige Punkte akzeptieren würde, die für den neutralen Beobachter eher schwer nachvollziehbar sein werden.

Für den Kreistag ist das Verfahren schwierig, weil die Mitgestaltungsmöglichkeiten auch angesichts der Vorgabe, dass die jetzt vorliegende Grundlage nicht mehr verhandelbar ist, sehr eingeschränkt wurde. Für die Freien Wähler, die mehrheitlich, trotz mancher Bedenken, dem Beschlussvorschlag zustimmen werden, ist dies insbesondere deshalb so, weil im Rahmen der Verhandlungen nicht alle Positionen, die zu gewichten wären, gleichrangig bewertet wurden.

Das vorliegende Papier zeigt, dass beide Verwaltungen unter einem großen „Einigungsdruck“ gestanden sind.

Nach wie vor sind die Freien Wähler der Auffassung, dass das vom Kreistag im Dezember verabschiedete Grundsatzpapier sachgerecht war. Es hätte keiner so detaillierten Ausformulierungen bedurft, zumal dadurch in vielen Punkten keine klarere Aussage getroffen wird. Etwas mehr Vertrauen zwischen den Partnern würde die zukünftige Zusammenarbeit deutlich erleichtern.
Krankenhäuser in Herrenberg und Leonberg:

Wir wollen eindeutig festhalten, dass der Kreistag die Krankenhäuser in Herrenberg und Leonberg nicht zur Disposition stellen wird. Im Gesellschaftsvertrag, der ja noch gutachterlich vorbereitet werden muss, muss daher letztendlich auch klar geregelt werden, dass ohne Zustimmung des Kreistags keines der Häuser des Kreises und zwar in Böblingen, Herrenberg und Leonberg geschlossen werden kann. Dies wäre dann nur eine Gleichstellung des Kreistags mit dem Gemeinderat der Stadt Sindelfingen, siehe Ziffer 7 der Eckpunkte.
Was ist eigentlich Ziel unserer Bemühungen?

Motivation und Grundlage unserer Beauftragung von HWP war eindeutig das Ziel, im Kreis Böblingen eine Krankenhauslandschaft langfristig zu erhalten und auszubauen, die zum einen finanzierbar ist und zum anderen einen hohen medizinischen Standard für die Patientinnen und Patienten bieten kann.

Manchmal kommt der Eindruck auf, dass in den Verhandlungen der letzten Monate diese gemeinsame Zielsetzung verlassen wurde und mehr „rückwärtsgewandte Überlegungen“, ortsbezogene Privilegien und kommunalpolitische Einflussnahmen aufrechterhalten werden sollen. Dies wäre aber zu kurz gedacht.

Die Gründung einer gemeinsamen GmbH bedeutet eindeutig, dass diese GmbH inklusive ihrer Gremien befähigt und beauftragt werden muss, die grundlegenden Zielsetzungen umsetzen zu können. D. h. zum einen sind optimierte Leistungsangebote für die Patienten in allen Krankenhäusern aufzubauen und zu erhalten und zum anderen sind die Kosten zu reduzieren. Doppelstrukturen, kommunale Zuschüsse und die Pflege örtlicher Befindlichkeiten sind auch angesichts der schwierigen Finanzlage nicht mehr machbar und dürfen nicht im Vordergrund stehen.

Wir hoffen sehr, dass das weitere Gutachten diese Punkte auch eindeutig klarlegt und Zahlen liefert.
Würden wir die gemeinsamen Ziele verlassen, dann wären wir, dies sei mit Verlaub gesagt, „auf dem falschen Dampfer“. Den Patientinnen und Patienten der Krankenhäuser ist es nämlich letztendlich egal, wer und in welcher Form auf die Entscheidungsfindung Einfluss nimmt. Sie wollen eine fortschrittliche, leistungsstarke medizinische Versorgung und auf der anderen Seite als Steuerzahler nicht zusätzlich für unnötigen Verwaltungsaufwand oder falsche Grundlagenentscheidungen zusätzliche Kosten übernehmen.
Nun noch einige Anmerkungen zu den einzelnen Ziffern des Eckpunktepapiers:

Zu Ziffer 1:
Die Festlegung der Anteile 2/3 Kreis, 1/3 Stadt Sindelfingen hat der Kreistag bereits im Dezember verabschiedet. Wir stehen deshalb zu dieser Entscheidung, merken jedoch an, dass eine so globale Festlegung auf die Gesellschaftsanteile nach unserer Überzeugung das große Entgegenkommen des Kreises an die Stadt Sindelfingen signalisiert. Bei insgesamt 4 Häusern wird das Sindelfinger Haus mit einem Drittel bewertet.

Zu Ziffer 2.1:
Die Aussage „sollen zu einem Haus zusammengeführt werden“ bedeutet für die Freien Wähler eindeutig, dass die Zusammenführung zwingende Voraussetzung für alle wirtschaftlichen Basiswerte der Krankenhaussteuerung ist. Aus unserer Sicht hätte deshalb hier auch stehen können „werden zusammengeführt“.
Zu Ziffer 2.2:
Hier ist ausgeführt, dass der Aufsichtsrat Abweichungen von der Konzeption mit qualifizierter Mehrheit zu beschließen habe. Im Eckpunktepapier ist der Begriff „qualifizierte Mehrheit“ nicht näher definiert. Diese Definition muss spätestens im Gesellschaftsvertrag detailliert erfolgen.

Wir bitten Sie, Herr Landrat, mit einer Erklärung zum Protokoll sicherzustellen, dass mit dem Begriff „qualifizierte Mehrheit“, die „Mehrheit der Mitglieder des Aufsichtsrates“ und nicht eine andere Konstellation gemeint ist.

Zu Ziffer 2.7:
Auch wir unterstellen, dass der Zusammenschluss und die Fusion der Häuser zu einer höheren Wirtschaftlichkeit des Krankenhausbetriebs in Zukunft unabdingbar führen muss. Dies erfordert jedoch für das weitere Gutachten detaillierte Ermittlungen. Wir legen hierzu der Landkreisverwaltung einen Fragenkatalog vor, der in die weitere Beauftragung eines Gutachters einfließen sollte.

Zu Ziffer 3:
Diese Beschlussziffer entspricht zwar weitgehend dem Beschluss des Kreistags vom Dezember. Es ist allerdings anzumerken, dass das Schreiben des städtischen Krankenhauses Sindelfingen vom 15. Januar 2003 nach wie vor die notwendigen Investitionen im Haus Sindelfingen nicht erläutert und vor allem nicht konkret aufgelistet wird, um was für Investitionen es sich detailliert handelt. Es sei angemerkt, dass der Landkreis für eigene Investitionen auf der Basis eines so allgemeinen Papiers wohl keinesfalls so weitgehende Entscheidungen treffen würde. Es bleibt Aufgabe des Aufsichtsrates, jede einzelne Investition in den jeweiligen Häusern generell zu hinterfragen und nach einem detaillierten Wirtschaftlichkeitskatalog zu überprüfen, ob Investitionen in der vorgeschlagenen Form sinnvoll und notwendig sind. Es ist daher aus unserer Sicht unverzichtbar, dass Sindelfingen die geplanten Investitionen möglichst bald detailliert erläutert und aufschlüsselt, weshalb und wozu investiert werden muss.

Sollten die Investitionen z. B. die Küche betreffen, ist nach unserer Überzeugung vorab zu prüfen, ob eine separate „Voll“-Küche überhaupt noch notwendig ist.

Auf keinen Fall darf die genannte Summe überschritten werden. Das gleiche gilt auch für die Zuweisung der pauschalen Krankenhausmittel in Höhe von 800.000 €. Hier besteht aus unserer Sicht noch weiterer Aufklärungsbedarf.

Zu Ziffer 4:
Wir anerkennen, dass durch die Fortschreibung der Vereinbarungen nun die Tilgungsleistungen von den Krankenhäusern aus eigenen Rücklagen erbracht werden müssen. Rücklagen im Sinne der Ziffer 4.2 sind für uns jedoch nicht nur irgendwelche Buchwerte, sondern dies muss „Cash“ sein, das der Gesellschaft tatsächlich zugute kommt.

Gleichwertigkeit heißt für uns auch, dass die Wohnungen der Kreishäuser nicht in die Gesellschaft eingebracht werden.

Zu Ziffer 5.2:
Aus unserer Sicht gehört diese Regelung eigentlich unter die Ziffer 6, auch hier ist der Begriff „qualifizierte Mehrheit“ im weiteren Gutachten zu definieren.

Zu Ziffer 6:
Es besteht Einigkeit darüber, dass wegen dieser Regelungen in Ziffer 6 das gesamte Projekt nicht scheitern sollte. Trotzdem bleibt anzumerken, dass Sindelfingen, wenn der Kreistag dieser Regelung zustimmt, eine sehr gute Vertretung in der Gesellschaft bekommt. Wir erwarten, dass dies nicht dazu führt, dass Sindelfinger Vertreter/Innen nur ortsbezogene Interessen und nicht die Interessen der Gesamtgesellschaft sehen. Alle Vertreter/Innen im Aufsichtsrat sind im wirtschaftlichen Erfolg der Gesamtgesellschaft verpflichtet.

Im Rahmen der weiteren Begutachtung sind auch klare Aussagen zu den Pflichten und Aufgaben eines Aufsichtsrats in der Gesellschaft zu definieren und auszuarbeiten.

Sollte die Stadt Sindelfingen zu Ziffer 6.5 im weiteren Beratungsverfahren zu dem Ergebnis kommen, dass man darauf verzichten könnte, so könnte aus unserer Sicht heute schon festgelegt werden, dass der Kreistag dagegen keinerlei Einwendungen hätte.

Ziffer 6.7:
Wie bereits oben ausgeführt gehört zu den Aufgaben des Aufsichtsrates auch ein klarer Pflichtenkatalog im Interesse der Gesellschaft. Dieser Pflichtenkatalog muss dann auch Aussagen dazu treffen, in welche Aufgaben alle Aufsichtsräte für die Gesamtgesellschaft haben werden.

Ziffer 7:
Der Begriff „qualifizierte Mehrheiten“ ist wiederum zu präzisieren. Es ist aus unserer Sicht sehr bedenklich, dass für eine Ergänzung der medizinischen Konzeption so hohe Abstimmungshürden (2/3-Mehrheit) aufgebaut werden. Der Aufsichtsrat sollte auch zukünftig in der Lage sein, die Konzeptionen aktuellen Entwicklungen anpassen zu können.
Abschließend stellen wir zum Beschlussvorschlag der Verwaltung folgenden Antrag:

1. Im Rahmen des weiteren Gutachtens haben/hat der/die Gutachten eine zukunftsorientierte Bewertung aller im Eckpunktepapier vorgegebenen Fakten und Vorgaben zu erarbeiten. Sollten sich in der Bewertung Aussagen ergeben, die dem jetzigen Eckpunktepapier zuwiderlaufen, ist dies darzustellen und aufzuarbeiten. Insbesondere darf nicht durch einen Lenkungsausschuss eine derartige Aussage im Gutachten behindert oder untersagt werden. Die endgültigen Festlegungen des Gesellschaftervertrages erfolgen nach Vorlage des weiteren Gutachtens.

2. Die Verwaltung erklärt, dass unter dem Begriff „gleichwertig“ zu verstehen ist, dass die Wohnungen, die im Eigenbetrieb Krankenhäuser des Landkreises enthalten sind, nicht in die Gesellschaft eingebracht werden.

3. Im geplanten Gutachten ist der als Anlage beigelegte Fragenkatalog, der von Prof. Dr. Seidel erarbeitet wurde, zu beantworten.
Wilfried Dölker
Fraktionsvorsitzender