Abfallgebühren 2003 bleiben weitgehend stabil

Auf Grund der Vorberatung im Umwelt- und Verkehrsausschuss am 07. Oktober 2002 zeichnet es sich ab: die Abfallgebühren für 2003 bleiben überwiegend stabil. Eine endgültige Entscheidung tritt der Kreistag am 21. Oktober 2002.

Die Änderung der Abfallwirtschaftssatzung für 2003 mit ihren Anpassungen an die ab 2003 geltende Gewerbeabfallverordnung gewährleistet für die privaten Haushalte, wie auch für die Betriebe und sonstigen Einrichtungen eine kostengünstige Entsorgung der Abfälle und weitgehende Gebührenkonstanz.

Die grundstücksbezogene Gebührenveranlagung und die nutzflächenbezogene Grundgebühr für die Gewerbegebiete werden dazu hin auf Dauer zur Stabilität des Gebührensystems und niedrigen Entsorgungsgebühren beitragen.

So beträgt z.B. die Grundgebühr pro Wohneinheit 54,– €. Die Jahresleerungsgebühr für die 4-wöchentliche Leerung eines 120-l-Behälters liegt weiterhin bei 63,– €.
Rechnet man Grundgebühren und Jahresleerungsgebühr hier zusammen, so ergibt dies einen Betrag von 117,– €. Dies bedeutet für die überwiegende Zahl der Nutzer trotz gestiegener Lebenshaltungskosten nominal gleich bleibende Müllgebühren seit 2001 und damit sogar eine reale Absenkung gegenüber Vorjahren.

Auch die Gebühr für den 120-l-Bioabfallbehälter bleibt mit 40,– € im Jahr unverändert. Nur die Behältergebühren für den 240-l-Bioabfallbehälter sollen geringfügig von 50,– € auf 55,– € pro Jahr erhöht werden.

Die Veranlagung zu Grundgebühren ergab, dass bisher rd. 10.000 Haushalte sich nicht an der Grundgebühr beteiligt haben.
Die Einführung der Grundgebühr, die auf maßgebliches Betreiben der Freien Wähler zurückzuführen ist, ermöglicht somit eine wesentlich gerechtere Gebührensituation.